Offene Ganztagsangebote haben sich in den weiterführenden Schularten sehr bewährt. Auch im Grundschulbereich zeichnete sich in den vergangen Jahren eine deutliche Nachfrage nach offenen Ganztagsangeboten ab.
Daher haben die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des „Ganztagsgipfels“ am 24. März 2015 vereinbart, dass das Angebot des Offenen Ganztags an Grundschulen, nach der vorausgegangen Erprobung während der Pilotphase im Schuljahr 2015/16, nun auch zum Schuljahr 2016/17 in den Jahrgangsstufen 1-4 eingeführt werden kann.
Damit steht im Bereich der Grundschulen eine weitere Form der ganztägigen Bildung und Betreuung neben gebundenen Ganztagsschulen, Mittagsbetreuungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Horte) zur Verfügung.
Die Offene Ganztagsschule in der Grundschule soll Schulen, Kommunen und Eltern eine zusätzliche Möglichkeit bieten, passgenaue sowie bedarfsgerechte ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote realisieren zu können.
Im Anschluss an den Unterricht findet somit ein verlässliches Nachmittagsangebot statt. Man unterscheidet drei Formen:
Die Schüler werden im Anschluss an den regulären Unterricht klassen- und jahrgangsstufenübergreifend betreut. Mittagsverpflegung, verlässliche Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedene Freizeit- und Förderangebote runden das Angebot ab.
Informationen Offener Ganztag an Grundschulen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt seit dem Schuljahr 2002/2003 Fördermittel zum Ausbau von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten zur Verfügung.
Die Ganztagsangebote sind familien- und sozialpolitisch begründet. Die regionalen Gegebenheiten und individuellen Bedürfnisse vor Ort bestimmen das Konzept und den Zeitumfang. Bei der Umsetzung sollen das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung, eine Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedenartige Freizeitangebote enthalten sein, ergänzt durch zusätzliche Lernhilfen und unterrichtliche Förderangebote. Eine enge Kooperation mit örtlichen Kulturträgern, Verbänden, Vereinen, Musikschulen und sonstigen Organisationen wird – auch in personeller Hinsicht – angestrebt. Der Besuch der offenen Ganztagsschule ist freiwillig. Die Eltern entscheiden, ob sie die Angebote nutzen wollen oder nicht.
Gefördert werden Projekte an und in Verbindung mit Mittelschulen, Schulen zur individuellen Lernförderung, Sonderpädagogischen Förderzentren (Hauptschulstufe), Realschulen und Gymnasien.
Ergänzende Informationen zur ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 bis 10 können auf der Homepage des ISB abgerufen werden. http://www.isb.bayern.de
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) hat 2010 neue Handreichungen für gebundene und offene Ganztagsschulen, sowie für die Mittagsbetreuung herausgebracht.
Bei der Regierung von Oberfranken steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Jutta Zeitlmann, Tel. 0921/604-1446, zur Verfügung.
Eine Aufgabe aus dem vielfältigen Tätigkeitsbereich des Koordinators für Ganztagsbetreuung ist die Beratung der Schulleitung bzw. der Verantwortlichen für den Ganztagesbereich. Dabei geht es sowohl um die Begleitung bei der Planung einer Neueinrichtung als auch um die Klärung von Fragen, die sich aus dem laufenden Ganztagesbetrieb ergeben.
Dabei sehen sich die Koordinatoren als Unterstützer der jeweiligen Schulen. Alle beratungsrelevanten Inhalte werden von den Koordinatoren vertraulich behandelt. Art und Umfang der weiteren Beratung ergeben sich nach erfolgtem Erstkontakt.
Bei Fragen zu Ganztagsangeboten an Gymnasien und Realschulen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden MB-Dienststellen.
Alle benötigten Formulare finden Sie unter: www.regierung.oberfranken.bayern.de
Weitere Informationen
Gebundene Ganztagsschulen sind Schulen, an denen ein Ganztagsklassenzug eingerichtet ist. Die Entscheidung, eine Ganztagsklasse zu besuchen, treffen die Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Eltern. Eine verbindliche Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr.
Anders als die Einrichtungen der ganztägigen Förderung und Betreuung an Offenen Ganztagsschulen wird an Gebundenen Ganztagsschulen der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen oder künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen. Selbstverständlich werden auch Freizeitaktivitäten angeboten. Der Unterricht in den Ganztagsklassen wird durch zusätzliche Angebote und Fördermaßnahmen ergänzt:
Ganztagsschulen können auch eingerichtet werden, um z.B. besonders begabte Schülerinnen und Schüler, talentierte Sportler etc. speziell zu fördern. An Gebundenen Ganztagesschulen werden überwiegend Lehrkräfte und Förderlehrkräfte eingesetzt. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule gestaltet. Ganztagsschulen sind also bildungspolitische Maßnahmen über deren Einrichtung der Staat entscheidet.
Mit dem Aufbau der Ganztagsschulen wurde im Schuljahr 2002/2003 begonnen.
Ergänzende Informationen über die Einrichtung von Ganztagsschulen können auf den Internetseiten www.ganztagsschule.bayern.de abgerufen werden.
Außerdem wird auf die 2010 vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) neu herausgegebenen Handreichungen hingewiesen.
An der Regierung von Oberfranken steht Ihnen als Ansprechpartnerin und Koordinatorin für Ganztagsschulen Frau Jutta Zeitlmann (Tel. 0921/604-1446) zur Verfügung.